Der Kreisvorstand des Kreises 29 Soest wird auf dem Ordentlichen Kreistag für die Amtszeit von drei Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder führen ihre Fachbereiche mit ehrenamtlichem Engagement.
Der Kreisvorstand des FLVW-Kreis 29 Soest besteht aus:
Kreisvorsitzender
Vorsitzender Kreisfußballausschuss und Vorsitzender Kreisschiedsrichterausschuss
Kreiskassierer
Vorsitzender Kreisjugendausschuss
Vorsitzender Kreisleichtathletikausschuss
Vorsitzender Kreisqualifizierungsausschuss
Vorsitzender des Kreisfreizeit- u. Breitensportausschusses
Kreisgeschäftsführer
Die interne Aufgabenverteilung legt der Kreisvorstand in eigener Zuständigkeit fest. Dabei ist insbesondere festzulegen, welche Aufgaben und Zuständigkeiten in den Bereich des Kreisvorstands fallen und durch einzelne Kreisvorstandsmitglieder eigenverantwortlich wahrgenommen werden (Ressortprinzip).
Zu den Aufgaben des Kreisvorstandes gehört an erster Stelle die Führung des Kreises. Er
ist für alle Angelegenheiten des Kreises im Rahmen der Geschäftsführung zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind. Er setzt die Beschlüsse des Kreistages durch.